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Teilnahmebedingungen Pfingstzeltlager

  1. Während der Dauer der Freizeit übernehmen die Freizeitleiter/innen sowie die Betreuer/innen die Aufsicht über unser Kind.
  2. Die DLRG OG Besigheim-Walheim als Veranstalter der Freizeit haftet nicht für Schäden, welche in Folge von Missachtung der Anweisungen der Aufsichtspersonen verursacht werden. Im Übrigen haftet die Veranstalterin für Schäden nur soweit, als sie durch die Versicherungen gedeckt sind.
  3. Bei Verstößen gegen die Anweisungen der Aufsichtspersonen, gegen die Hausordnung und bei wiederholter Störung der Gemeinschaft, kann die Freizeitleitung unser Kind nach Hause schicken.
  4. Wir erlauben, dass unser Kind unter Aufsicht der Betreuer im See baden darf.
  5. Sollte durch Krankheit oder Unfall eine ärztliche Behandlung notwendig sein oder eine Krankenhauseinweisung veranlasst werden, sind wir mit diesen Maßnahmen einverstanden, stimmen ärztlich notwendigen Sofortmaßnahmen zu und verzichten auf vorherige Befragung

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